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Functional Food – wie funktioniert das?

Naschen und gleichzeitig etwas für die Gesundheit  tun, wen würde das nicht locken? Vitamin-C angereicherte Süßigkeiten und  Säfte gehörten zu den ersten Produkten, bei  denen mit einem gesundheitlichen Effekt von  Zusatzstoffen geworben wurde. Inzwischen  ist das Angebot solcher funktioneller Lebensmittel  groß und unübersichtlich geworden.

Functional Food ist ein unscharf definierter  Begriff, es handelt sich um traditionelle  Nahrungsmittel, denen Stoffe  zugesetzt oder auch entzogen wurden, um  das körperliche Wohlbefinden der Konsumenten  zu steigern oder ihr Erkrankungsrisiko  zu mindern. Als Zusatzstoffe im  Functional Food kommen vor allem Mineralstoffe,  Vitamine, Bakterienkulturen,  Ballaststoffe, ungesättigte Fettsäuren oder  bioaktive Substanzen infrage. Diese Stoffe  und ihre Wirkung sind teilweise als Nahrungsergänzungsmittel  bekannt, kommen  dabei aber nicht in konzentrierter Pulveroder  Pillenform zum Einsatz, sondern werden  dem Lebensmittel direkt zugesetzt.  Daher passt auch der Begriff Nutraceuticals  (von nutrition: Ernährung und pharmaceutical:  pharmazeutisch). Speisesalz  wird beispielsweise vielfach mit Jod angereichert,  welches zur normalen Funktion  der Schilddrüse beiträgt. Milchprodukte  werden lactosefrei angeboten, damit sie  auch bei Milchzuckerunverträglichkeit bekömmlich  sind. Zur Senkung des LDL-Cholesterin-  Wertes und damit des Risikos von  koronaren Herzkrankheiten versetzt man  Margarine mit Pflanzensterinen und Stanolen.  Hersteller versuchen ähnliche Effekte  auch über den Zusatz von Omega-  3-Fettsäuren zu erreichen.

Ein Trend aus Japan ohne rechtliche  Definition in der EU

Der Functional Food-Trend stammt aus  Japan, dort ist FOSHU („Foods for specified  health use“) als eigene Lebensmittelkategorie  gesetzlich verankert. In Europa gibt  es dagegen keine rechtliche Definition, es  greifen aber verschiedene Verordnungen  im Lebensmittelrecht. Das Inverkehrbringen  neuartiger Lebensmittel und Lebensmittelzutaten  regelt die Novel-Food-  Verordnung der EU, sie gilt aber nur für  einige Functional Food-Produkte. In  Deutschland fallen diese Produkte unter  das allgemeine Lebensmittelrecht oder  unter die Rahmenrichtlinien für Diätetische  Lebensmittel. Werbung für Functional  Food wird über die europäische  Health-Claims-Verordnung geregelt: Demnach  müssen Nährwert- und gesundheitsbezogene  Aussagen über Lebensmittel  wahr und belegbar sein, irreführende  Werbung ist somit unzulässig.  Als Menschen neigen wir dazu, größtmöglichen  Nutzen mit dem geringsten  Aufwand erreichen zu wollen. In der Ernährung  möchten wir Sättigung mit Genuss  und Gesundheit verbinden. Und am  besten das Ganze auch noch schnell und  bequem auf den Tisch bringen können.  Funktionelle Lebensmittel können aber  allenfalls in Verbindung mit einem gesunden  Lebensstil einen positiven Beitrag  zum Wohlbefinden leisten. Wäre ihre  Wirkung stärker, müsste man sie wie ein  Arzneimittel klinisch auf Nebenwirkungen  testen, was bei Functional Food aber  nicht vorgeschrieben ist. Außerdem sind  sie oft auf bestimmte Käufergruppen  zugeschnitten: Für Lactose-Tolerante ist  L-Minus-Milch nur teurer, aber nicht gesünder,  Jodsalz ist nur in Jodmangelgebieten  sinnvoll. Frisches Obst liefert Vitamine  ganz ohne Industriezucker. Viele Probiotika  überleben die Verdauungsreise im  Darm gar nicht. Gerade die unsichere  Dosierung der Zusatzstoffe sowie mögliche  Wechselwirkungen sind kritisch zu  sehen. Solange Gesetzgeber und Wissenschaftler  noch nicht alle Hausaufgaben  gemacht haben, bleibt dem Verbraucher  nur die kritische Kaufwahl.

Inge Kronberg

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