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Sicherheit im NwT-Unterricht

Carsten Späth ist Lehrbeauftragter für NwT in Tübingen. Der MINT Zirkel sprach mit ihm über grundlegende Voraussetzungen zur Vermeidung von Gefährdungen im NwT-Unterricht.

Welche Vorschriften bezüglich der Ausstattung von Fachräumen gibt es von offizieller Seite?

NwT ist ein Fach, welches sich mit naturwissenschaftlichen Inhalten ebenso beschäftigt wie mit technischen. An den Schulen werden deshalb in der Regel Multifunktionsräume genutzt, die naturwissenschaftliches und technisches Arbeiten ermöglichen. Eine offizielle Vorgabe zur speziellen Ausstattung von NwT-Räumen gibt es nicht, die geltenden Sicherheitsvorschriften für naturwissenschaftliche Fachräume bzw. Werkräume an Schulen sind zu beachten. Zur Unterstützung der Schulen bei der Facheinführung gab es 2007 / 2008 Empfehlungen für eine Ausstattung von NwT-Räumen, welche sich an den Erfahrungen der NwT-Versuchsschulen und deren Beispielunterrichtseinheiten orientierten.

Gibt es ein Mindestmaß an Ausstattung, welche eine Schule besitzen muss, um NwT anbieten zu können?

Die Ausstattungen der Schulen haben sich sehr unterschiedlich entwickelt. Je nach inhaltlicher Ausrichtung der Unterrichtseinheiten sind hier z. B. Mikroskope, Koffer für die Bodenanalytik, Experimentiersysteme für Brennstoffzellen, Windkraft oder Photovoltaik ebenso zu nennen wie Messwerterfassungssysteme, Mikrocontroller, Automatisierungssysteme oder auch CAD-CAM-Systeme. Ein Blick in die Anhörungsfassung des Bildungsplanes 2016 lässt vermuten, dass diese Frage künftig präziser beantwortet werden kann. Inhalte wie Verfahrenstechnik, Technische Informatik, Elektronik oder auch die Konstruktion und Fertigung von Funktionsmodellen werden darin explizit genannt.

Wie schulen Sie die Lehrkräfte und Anwärter bezüglich der Sicherheit im NwT-Unterricht?

Am Seminar Tübingen finden die Sicherheitseinweisungen für die Lehramtsanwärter gleich zu Beginn der Ausbildung statt. Ein Bestandteil ist eine achtstündige Sicherheitseinweisung in den Fächern Physik, Chemie, Biologie und Geographie, welche alle Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler durchlaufen. Der zweite große Teil ist die Techniksicherheitseinweisung: In weiteren acht Stunden erfahren die Referendarinnen und Referendare hier alles Wichtige zu Ausstattung und Verhalten im handwerklich-technischen Fachraum sowie zum fachlichen und didaktischen Umgang mit verschiedenen Werkstoffen, Standardwerkzeugen und Maschinen. Nach Abschluss dieses Teils erhalten die Referendarinnen und Referendare den sogenannten „Kleinen Schulmaschinenschein“, der sie dazu berechtigt, mit Schülerinnen und Schülern im Unterricht mit Maschinen und Werkzeugen zu arbeiten. Auch die Kolleginnen und Kollegen an den Schulen können diese technische Sicherheitseinweisung erhalten. Dazu wird über das Regierungspräsidium ein Technik-Sicherheitsmultiplikator angefordert. Den „Kleinen Schulmaschinenschein“ muss jede Lehrkraft besitzen, die in ihrem Unterricht Maschinen und Werkzeuge einsetzt.

Welche Herausforderungen gab es zu Beginn der Referendarsausbildung für das neue Fach NwT in Baden Württemberg?

Zur Einführung des Faches musste sich das Seminar, genauso wie die Schulen, zuerst orientieren. Die größte Herausforderung bestand darin, eine zielgerichtete und effektive Ausbildung für das neue Fach NwT zu entwickeln. Heute werden in der Zusatzausbildung NwT beispielhafte Unterrichtsprojekte vorgestellt, welche die Referendarinnen und Referendare in die eigenständige Fachsystematik NwT einführen und die Bezüge zu den Naturwissenschaften deutlich machen. Sicherheitsrelevante Punkte können hier im thematischen Kontext besprochen und vor der Umsetzung im eigenen Unterricht geübt werden.

Welche Regeln gelten in Ihrem Unterricht für die Schülerinnen und Schüler bei Experimenten?

In meinem Unterricht, aber auch ganz allgemein gilt: Vor dem Experimentieren bzw. dem Umgang mit Stoffen oder der Arbeit mit Maschinen und Werkzeugen muss eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) durchgeführt und ggf. dokumentiert werden. Die zu ergreifenden Sicherheitsmaßnahmen ergeben sich aus dieser GBU, diese sind für Lehrkräfte und Lernende verbindlich. Vor jedem Experiment sowie handwerklich-technischen Arbeiten muss zusätzlich nochmals gezielt auf mögliche Gefährdungen und sicheres Arbeiten hingewiesen werden; dies gilt auch im Umgang mit Tischbohrmaschinen, Lötkolben o. Ä. Eine allgemeine Sicherheitseinweisung muss halbjährlich durchgeführt und dokumentiert werden.

Ann-Kathrin Kummer

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