Können Tiere zählen?

„One, two, three“: So ähnlich klingen die Laute eines Orcas über das Unterwasser-Mikrofon – mit „Zählen“ hat das natürlich nichts zu tun. Auch „Wundertiere“ wie das Pferd „Kluger Hans“ (um 1900) konnten nicht wirklich zählen oder rechnen, sondern nur sehr gut auf die Erwartungshaltung ihres Trainers reagieren. Trotzdem sind Zählen und Schätzen keine typisch menschlichen Fähigkeiten – auch Tiere können „mehr“ von „weniger“ unterscheiden, also die Anzahl von Objekten oder Tönen vergleichen. Dieser Zahlensinn bedeutet für Tiere eine Reihe evolutiver Vorteile.

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„Girls’ Digital Camps“ – Förderung digitaler Kompetenzen

Die Zukunft liegt in der Digitalisierung! Hier entstehen neue, kreative und herausfordernde Berufsfelder und Berufsbilder, für die Mädchen und junge Frauen sich begeistern können. Und genau diese Begeisterung für Informationstechnologie, Digitalisierung und Technik zu wecken, ist das große Ziel von „Girls’ Digital Camps“.Continue reading

Gewinnspiel: Programmieren lernen mit CODINO!

Sie möchten Ihre Schülerinnen und Schüler auf die Arbeitswelt 4.0 vorbereiten und selbst Programmieren lernen? Mit CODINO finden Ihre Schülerinnen und Schüler einen passenden Einstieg in die Thematik und begeben sich auf den besten Weg zu digitalen Tüftlern und Gestaltern der Zukunft zu werden!

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… da lernt man „Watt“!

Bis zum Horizont blicken, das Meer riechen, den Schlamm unter den Füßen fühlen, das Knistern im Watt und die Schreie der Möwen hören – das kann man nicht im Klassenzimmer, sondern nur vor Ort an der Nordsee. Ein Besuch im Nationalpark Wattenmeer, sei es im Rahmen eines Tagesausflugs oder einer Klassenfahrt, hinterlässt bei Schülerinnen und Schülern unvergessliche Eindrücke. Das Wattenmeer der Nordsee ist weltweit die größte zusammenhängende Fläche von Schlick- und Sandwatt. Im Übergangsbereich von Meer, Land und Fluss gibt es neben den verschiedenen Wattformen noch mehr einmalige Küsten-Lebensräume: Muschelbänke, Salzwiesen, Sandbänke und Dünen. Hier leben typische spezialisierte Arten, große wie die Big 5 (Seehund, Kegelrobbe, Schweinswal, Seeadler, Stör) und viele versteckte kleine wie die Small 5 (Wattwurm, Wattschnecke, Herzmuschel, Strandkrabbe, Nordseegarnele). Besonders für Wat- und Gänsevögel auf dem Ostatlantischen Zugweg bildet das Wattenmeer eine wichtige Drehscheibe (Flying 5: Ringelgans, Brandgans, Silbermöwe, Austernfischer, Alpenstrandläufer).

Nationalparks

Die Niederlande, Deutschland und Dänemark haben das Wattenmeer des zugehörigen Küstenabschnitts als Nationalpark unter Schutz gestellt und koordinieren seit 1978 ihre Zusammenarbeit über das Trilaterale Wattenmeersekretariat (Common Wadden Sea Secretariat; CWSS, Wilhelmshaven). Seit der Eintragung des Wattenmeers als UNESCO-Weltnaturerbe haben sich die Aufgaben des CWSS entsprechend erweitert. So kann der Schutz des Wattenmeeres als ökologische Einheit auf einer Fläche von etwa 11.500 Quadratkilometern gewährleistet werden. Nationalparks sollen nicht nur natürliche Ökosysteme schützen, sondern gleichzeitig dem Menschen die Natur nahe bringen. Dieser Schulungsauftrag verbindet Naturschutzinteressen und pädagogische Anliegen zu einer „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (BNE).

Watt als außerschulischer Lernort

Außerschulische Organisationen, die Bildungsangebote unter dem Leitbild der nachhaltigen Entwicklung vorhalten, können sich als „außerschulische Lernorte“ zertifizieren lassen. Im Herbst 2018 erhielten in Niedersachsen 18 weitere Nationalparkhäuser und Infostellen ihre Anerkennungsurkunden als außerschulische BNE-Lernorte. Hamburg und Schleswig-Holstein erteilen Zertifikate für zunächst fünf Jahre an außerschulische BNE-Bildungsanbieter mit didaktisch hochwertigen Veranstaltungen und abwechslungsreicher Methodik. BNE-Lernorte bieten oft schon während der Planung Hilfe an, denn für Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes gilt es rechtliche Aspekte zu berücksichtigen, sie betreffen Leitung, Aufsicht, Genehmigung, Versicherung, Teilnahmekosten u. v. m. Vorort entdeckt man das Wattenmeer am besten auf einer geführten Wattwanderung, da der Lebensraum mit seinem Gezeitenwechsel, den veränderlichen Priel-Verläufen und schnellen Wetterumschwüngen für Ortsfremde durchaus Tücken hat. Ein Wattführer kann den Schülerinnen und Schülern bei einer kleinen „Watt-Safari“ zeigen, wie man die Spuren im Watt deutet. Sicher wird auch den auffallenden Sandspagetti-Haufen auf den Grund gegangen. Die Schülerinnen und Schüler erleben, wie sich männliche und weibliche Strandkrabben anfassen und unterscheiden lassen (Abb. 1) oder wie geschickt sich freigelegte Herzmuscheln wieder eingraben (Abb. 2). Ein Schiffsausflug zu den Seehundsbänken oder eine kleine Fangfahrt nach Garnelen, Plattfischen und anderen Seetieren gibt eine „spürbare“ Vorstellung von den wechselhaften Umweltbedingungen an der Küste. Hallig- und Inselexkursionen oder Vogelbeobachtungen runden den Ausflug ab. Die „Draußenzeit“ lässt sich mit einem Besuch der verschiedenen Infoeinrichtungen und Besucherzentren am Wattenmeer kombinieren, sei es im Multimar-Wattforum in Tönning mit seinen Aquarien, Gezeitenbecken und der Walausstellung oder bei den Seehundaufzuchtstationen in Friedrichskoog und Norderdeich.

Nachbereitung

Für die Vor- und Nachbereitung der außerschulischen Erlebnisse haben die drei Wattenmeer-Nationalparks zusammen mit der Schutzstation Wattenmeer, dem Verein Jordsand, der Internationalen Wattenmeerschule und Lehrkräften aus der Nationalpark-Region ein umfassendes Medien-Wattpaket entwickelt (siehe Linktipp). So können sich Schulen einen gewissen Eindruck vom Wattenmeer auch in das Klassenzimmer holen!

Lesetipp:

Kronberg, Inge (2018) Wattsafari: Große, kleine und fliegende Tiere im Nationalpark Wattenmeer
Isensee-Verlag: Oldenburg, 7,95 € , 46 Seiten

Linktipps:

Wattenmeersekretariat:
www.waddensea-secretariat.org

Bildung für nachhaltige Entwicklung:
www.bit.ly/2H9Fs5f

Wattpaket: www.bit.ly/2EoNHHJ

Internationale Wattenmeerschule:
www.iwss.org

Schleswig-Holstein

Nationalpark: www.bit.ly/2TmdNVh
Wattführungen: www.bit.ly/2GYpz2n

Schutzstation Wattenmeer:
www.schutzstation-wattenmeer.de

Seehundstation: www.bit.ly/2tu3UGL

Wale, Watt und Weltnaturerbe:
www.multimar-wattforum.de

Niedersachsen

Nationalpark: www.bit.ly/2tHZjR4

Wattführungen: www.bit.ly/2ps3b8R

Seehundstation: www.bit.ly/1RJ9KWy

Nationalparkhäuser:
www.bit.ly/2BYGkqa

Hamburg

Nationalpark: www.bit.ly/2T5Mu2r

Wattführungen: www.cuxwatt.de

Nationalparkhaus: www.bit.ly/2NzWvyO

See- und Küstenvogelschutz:
www.jordsand.de

Gewinnspielbedingungen CODINO-Starter-Kit

Gewinnspielbedingungen

CODINO-Gewinnspiel

 § 1| Allgemeine Bestimmungen

  1. Veranstalter dieses Gewinnspiels ist Klett MINT | Stöckachstraße 11 | 70190 Stuttgart. Facebook steht in keiner Verbindung mit dem Gewinnspiel.
  2. Das Gewinnspiel läuft vom 11.06.2019 12:00 Uhr bis zum 17.06.2019 um 12:00 Uhr. Die Teilnahme ist nur innerhalb dieser Frist möglich.
  3. Bei diesem Gewinnspiel handelt es sich nicht um eine unerlaubte Veranstaltung eines Glückspiels (§ 284 StGB).

§ 2  | Teilnahme am Gewinnspiel

  1. Teilnahmeberechtigt ist jedermann der diesen Bestimmungen ausdrücklich zustimmt und der das 18. Lebensjahr vollendet hat.
  2. Mitarbeiter des Veranstalters und den evtl. beteiligten Kooperationspartnern und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  3. Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann ein Ausschluss erfolgen.
  4. Der/Die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass im Gewinnfalle sein/ihr Name im Internet auf den Webseiten der Veranstalterin veröffentlicht wird.

§ 3| Durchführung des Gewinnspiels und Ermittlung des Gewinners

  1. An der Auslosung nimmt jeder Teil, der das Anmeldeformular vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllt und digital einreicht.
  2. Der Gewinner wird am 18.06.2018 aus allen Teilnehmern von einem automatischen Zufallsgenerator ausgewählt.
  3. Der Gewinner wird nach der Ermittlung durch den automatischen Zufallsgenerator über die angegebene Mailadresse benachrichtigt.
  4. Der über seinen Gewinn benachrichtigte Teilnehmer muss innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab der Gewinnbenachrichtigung reagieren und in einer Antwortmail eine Kontaktadresse für die Zusendung des ausgelobten Gewinns angeben.
  5. Bei Ausbleiben der fristgemäßen Bestätigung unserer Gewinnbenachrichtigung entfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird ein weiterer Gewinner gezogen. Einwendungen dagegen sind nicht möglich.

§ 4 | Ausgeloster Preis

  1. Es wird 1x CODINO Starter Kit verlost.
  2. Der Preis wird dem Gewinner in postalischer Form an die von ihm mitgeteilten Adresse gesandt.
  3. Der Preis kann nicht eingetauscht werden und die Barauszahlung des Gewinnwerts ist ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, andere Gewinne auszuloben, sofern die Umstände dies erfordern. Es können diesbezüglich keine Ansprüche geltend gemacht werden.

§ 5| Haftung

  1. Der Veranstalter wird mit Zugang der ausgelobten Preise von allen Verpflichtungen frei. Für Rechts- und/oder Sachmängel wird nicht gehaftet.
  2. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.
  3. Der Versand des Preises erfolgt durch die Firma Klett MINT.
  4. Der Veranstalter haftet in keiner Form für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus der Teilnahme am Gewinnspiel oder der Nichterreichbarkeit des Internet-Servers ergeben, es sei denn, diese sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln zurückzuführen, welches von dem Veranstalter zu vertreten ist.

§ 6| Datenschutz

  1. Um an diesem Gewinnspiel teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, seine persönlichen Daten anzugeben. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels von der Veranstalterin erhoben, gespeichert und genutzt werden. Dies schließt ausdrücklich die Weitergabe der Daten an die Firma Klett MINT ein, da der Gewinn von dieser versendet wird. Eine weitere Nutzung der Daten durch Dritte außer der Veranstalterin erfolgt nicht. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf die Einwilligung in die Speicherung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.
  2. Der Teilnehmer berechtigt den Veranstalter ihn schriftlich zu benachrichtigen.

 § 7| Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

  1. Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung zu beenden, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann.

§ 8 | Sonstiges

  1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  2. Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und der Veranstalterin unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.
  4. Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit vom Veranstalter ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden

Stuttgart, 04.06.2019

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